Geräteausleihe


Wir stellen den Mitgliedern Ausrüstungsgegenstände für das Sporttauchen in begrenztem Umfang zur Verfügung.

Werden mehr Geräte für die Ausleihe angefordert als vorhanden sind, tritt die Regelung in Kraft, dass Vereinsfahrten und Ausbildung Vorrang vor privater Ausleihe haben.

Es wird nur ein Ausrüstungsteil jeder Gattung und Mitglied abgegeben, es werden z. B. keine zwei Atemregler abgegeben.

Entliehene Ausrüstungsgegenstände sind grundsätzlich unverzüglich in gereinigtem und ordnungsgemäßem Zustand zurück zu geben.



Info an den Gerätewart (Karsten)

Bitte den Code eingeben:

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

Unverzüglich bedeutet, spätestens nach einer Woche oder, wenn Geräteausbildung im Schwimmbad ist, rechtzeitig vor Trainingsbeginn.

Defekte oder Störungen an den Geräten sind dem Gerätewart unverzüglich mitzuteilen.

 

Die Ausleihe und Nutzung darf nur an und von Abteilungsmitglieder(n) erfolgen. Die Nutzung von Abteilungsgeräten durch Nichtmitglieder ist nur im Rahmen offizieller Ausbildung und durch die Abteilung veranlasster Veranstaltungen, z.B. Schnuppertauchen, zulässig.

 

Weiter Information in der Geräteordnung.

Geräteausleihe ist am jeden Freitag von 19:15 bis 19:30 Uhr.

In den Ferien und Winter gibt es keine Regelmäßige Ausleihe.

Gerätewart: Karsten Lampa